Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Miete von B2B-Software (SaaS)
Yondive GmbH, Schweinfurter Str. 28, 97076 Würzburg, Deutschland
Stand: 24. August 2026
Version: 1
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitlich befristete Überlassung der Software yatelier (nachfolgend „Software“) im Modell Software-as-a-Service (SaaS) zwischen uns, der Yondive GmbH, und unseren Kunden.1
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an gewerbliche Galeristen, Kunsthändler, Kunstmessenveranstalter und Kunstinstitutionen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.2
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.3
(4) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet sowie die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten Daten.4
§ 2 Leistungen und Verfügbarkeit
(1) Wir halten die Software ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage (Server) in Markt Nordheim, Bayern, Deutschland, in der vertraglich vereinbarten Version zur Nutzung gemäß diesen AGB bereit.5
(2) Wir sind berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer, insbesondere Hosting-Provider, einzusetzen.6
(3) Wir schulden eine Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt (Routerausgang unseres Rechenzentrums) von 99,0 % im Jahresmittel.7 Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist.8
(4) Ebenfalls ausgenommen von der Berechnung der Verfügbarkeit sind geplante Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 09:00 - 18:00 Uhr) durchgeführt werden.9
Tabelle 1: Service-Level-Agreements (SLA) & Wartungsfenster
Service-Kategorie
Standard-Level
Verfügbarkeit (Jahresmittel)
99,0 %
Wartungsfenster (Planmäßig)
Sonntags, 02:00 - 07:00 Uhr GMT+2
Support-Reaktionszeit (Werktags)
Innerhalb von 48 Stunden
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Software auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.10
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) annehmen oder dem Kunden die Zugangsdaten (Login) zur Software übermitteln.11
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.12
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Wir räumen dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zur Verwaltung seiner Galerie und Kunstwerke zu nutzen.13
(2) Die bestimmungsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ausführen der Software über die Benutzeroberfläche.14
(3) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren oder in sonstiger Weise umgestalten, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend gestattet (z.B. nach § 69e UrhG).15
(4) Die Zugangsdaten dürfen nur von den autorisierten Nutzern des Kunden verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden (Named-User-Prinzip).16
§ 5 Rechte an Daten und Inhalten (Kunstwerke)
(1) An den vom Kunden in die Software eingestellten Inhalten (z.B. Bilder von Kunstwerken, Kundendaten der Galerie) beanspruchen wir keine Eigentums- oder Urheberrechte.17
(2) Der Kunde räumt uns jedoch für die Dauer des Vertrages das Recht ein, die Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (z.B. Hosting, Backups) erforderlich ist.18
(3) Der Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheberrechte an Fotos von Kunstwerken) verfügt, um diese Daten in der Software zu verarbeiten.19
(4) Der Kunde räumt uns das Recht ein, zufällig ausgewählte Kunstwerke aus seinem Bestand auf der Website yatelier.com zusammen mit einer kurzen Beschreibung zu präsentieren.
§ 6 Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten)
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.20
(2) Der Kunde hat in seinem Verantwortungsbereich (lokale Rechner, Netzwerk) für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Software zu sorgen (z.B. aktueller Browser, ausreichende Internetverbindung).21
(3) Obwohl wir regelmäßige Backups der Server-Daten durchführen, obliegt es dem Kunden, sichere Backups seiner wertvollsten Daten (z.B. hochauflösende Kunstbilder) auf eigenen, lokalen Systemen vorzuhalten.22
(4) Der Kunde darf die Software nicht nutzen, um rechtswidrige, rassistische oder Rechte Dritter verletzende Inhalte (z.B. illegale Kunstkopien) zu speichern oder zu verbreiten.23
§ 7 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.24
(2) Für die Software 'yatelier' gelten folgende Preismodelle:
a) Kostenfreie Version: Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5 % bei der Abwicklung von Zahlungen an, zuzüglich der variablen Stripe-Provision (ca. 2,5 %).
b) Business-Version: Diese kostet 150 EUR netto pro Monat bei Vorauszahlung für das gesamte Jahr oder 180 EUR pro Monat bei monatlicher Zahlung (jederzeit kündbar).
c) Die Verwaltung der Modelle erfolgt über Stripe.
(3) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu leisten.25
(4) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, sind wir berechtigt, den Zugang zur Software bis zur Begleichung der Forderung zu sperren.26
(5) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.27
§ 8 Updates und Support
(1) Wir entwickeln die Software kontinuierlich weiter (Updates und Upgrades). Der Kunde hat stets Zugriff auf die aktuellste freigegebene Version.28
(2) Support-Anfragen können per E-Mail oder über das in die Software und Website (https://yatelier.com) integrierte Support-Formular gestellt werden. Wir bemühen uns um eine Bearbeitung im Rahmen der SLA-Vorgaben (siehe § 2). Ein Anspruch auf Lösung des Problems in einer bestimmten Zeit besteht jedoch nicht.29
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung der Software wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.30
(2) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen richten sich nach der vom Kunden gewählten Version und dem gewählten Abrechnungszeitraum:31
a) Kostenfreie Version (Free): Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
b) Business-Version (monatliche Zahlung): Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Er kann jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
c) Business-Version (jährliche Vorauszahlung): Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Er kann jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 4 Abs. 4 oder § 6 Abs. 4 dieser AGB verstößt.32
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E-Mail oder durch eine entsprechende Kündigungsfunktion in der Kontoverwaltung/Stripe).33
§ 10 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Wir beheben Mängel der Software nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten innerhalb angemessener Zeit.34
(2) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird ausdrücklich ausgeschlossen.35
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.36
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.37
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.38 In allen anderen Fällen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten entstanden wäre.39
§ 12 Datenschutz und Schlussbestimmungen
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Soweit wir personenbezogene Daten (z.B. Kundendaten der Galerie) im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien hierüber einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.40
(2) Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf unserer Website zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.41
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.42
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.43
Anmerkungen zum Entwurf
(1) Klarstellung SaaS: Es muss sofort ersichtlich sein, dass es sich nicht um einen klassischen Software-Kauf handelt, sondern um ein zeitlich befristetes Mietmodell über das Internet.
(2) B2B-Ausschluss: Diese Klausel ist das wichtigste Werkzeug, um das strenge Verbraucherschutzrecht (und Dinge wie das 14-tägige Widerrufsrecht) von vornherein abzuwenden.
(3) Abwehrklausel: Viele Galerien oder größere Händler haben eigene "Einkaufsbedingungen". Diese Klausel sorgt dafür, dass nur Ihre AGB gelten (Abwehr der "Battle of Forms").
(4) Leistungsumfang: Hier wird grob umrissen, worum es geht. Die Details sollten in einer separaten "Leistungsbeschreibung" stehen, die dem Vertrag angehängt wird.
(5) Host-Standort: Im Idealfall wird in der Leistungsbeschreibung erwähnt, dass die Server z.B. in der EU/Deutschland stehen (wichtig für die DSGVO).
(6) Subunternehmer: Cloud-Software nutzt oft AWS, Google Cloud oder Hetzner. Dies muss vertraglich erlaubt sein.
(7) Verfügbarkeit SLA: 99,0% bedeuten immer noch fast 4 Tage Ausfallzeit pro Jahr. Für B2B-Software ist dies realistischer und sicherer als 100% zu versprechen.
(8) Höhere Gewalt: Schützt vor unvorhersehbaren Ausfällen, z.B. wenn zentrale Internetknotenpunkte ausfallen.
(9) Wartungsfenster: Es ist wichtig, Ausfallzeiten für reguläre Updates von der Verfügbarkeitsquote herauszurechnen.
(10) invitatio ad offerendum: Wie im Einzelhandel ist die Website rechtlich nur eine Einladung, kein Angebot, an das man ohne Prüfung der Kundenbonität sofort gebunden ist.
(11) Vertragsschluss: Bei SaaS oft durch Versand des Passworts (Login) vollzogen.
(12) Registrierungsdaten: Wichtig, damit Rechnungen korrekt an juristische Personen ausgestellt werden können.
(13) Nutzungsrecht (Lizenz): Die Lizenz wird explizit als "einfach" und "nicht übertragbar" definiert. Eine Galerie darf ihre Zugänge nicht an andere Galerien weiterverkaufen.
(14) Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Begrenzt die Nutzung auf den angedachten Zweck.
(15) UrhG Schutz: Standardklausel, die verhindert, dass findige Kunden den Quellcode der Software analysieren oder kopieren.
(16) Named-User-Prinzip: Wichtig für das Pricing. Verhindert, dass eine Galerie mit 10 Mitarbeitern nur einen Zugang kauft und alle denselben Login nutzen.
(17) Geistiges Eigentum: Galerien sind sensibel was die Rechte an den Bildern der Künstler angeht. Hier wird klargestellt, dass die Software-Firma keine Rechte an den Kunstwerken übernimmt.
(18) Hosting-Rechte: Man benötigt technisch die Erlaubnis, die hochgeladenen Bilder auf den Servern zu vervielfältigen, sonst wäre das Hosting illegal.
(19) Freistellung: Lädt der Galerist ein Bild hoch, an dem er keine Rechte hat, haftet er selbst und nicht der Software-Anbieter.
(20) Sicherheit: Obliegenheit des Kunden, für starke Passwörter zu sorgen.
(21) Systemvoraussetzungen: Der Anbieter haftet nicht, wenn die Software auf einem völlig veralteten Windows-System des Galeristen nicht läuft.
(22) Backup-Pflicht: Eine der wichtigsten Klauseln zur Haftungsbeschränkung. Der Kunde muss eigene Kopien seiner Bilder haben.
(23) Sperrklausel: Bei Upload von illegalen Inhalten muss der Anbieter die Möglichkeit haben, sofort zu reagieren (Sperrung).
(24) B2B-Pricing: Im B2B-Bereich werden Preise klassisch netto angegeben.
(25) Vorkasse/SaaS-Standard: Monatlich oder jährlich im Voraus sichert die Liquidität des Startups/Anbieters.
(26) Zugangssperrung (Zurückbehaltungsrecht): Zahlt der Kunde nicht, wird der Zugang nach zwei Monaten gesperrt. Sehr effektives Druckmittel im SaaS-Bereich.
(27) Aufrechnungsverbot: Verhindert, dass Kunden Rechnungen kürzen, weil sie behaupten, sie hätten "Gegenforderungen" wegen angeblicher Software-Fehler.
(28) Updates: Bei SaaS haben alle Kunden immer die gleiche (neueste) Version. Alte Versionen werden nicht supportet.
(29) Kein Beschaffungsrisiko: Es wird kein 24/7 Notfall-Support geschuldet, außer man bucht ein Premium-SLA.
(30) Unbestimmte Laufzeit: An das flexible, nutzerfreundliche Modell (Free/Business) angepasst.
(31) Kündigungsfristen: Die Regelung stellt sicher, dass Kunden bei monatlichen/jährlichen Abos das Abo jederzeit zum Ende der jeweiligen Bezahlperiode beenden können. Die kostenfreie Version hat gar keine Frist.
(32) Kündigungsgrund: Wer Zugänge illegal teilt, wird sofort gekündigt.
(33) Textform: Eine Kündigung per E-Mail oder z.B. per Button im Account reicht aus.
(34) Nachbesserungsrecht: Es gibt kein sofortiges Kündigungsrecht bei jedem kleinen Bug.
(35) § 536a BGB Ausschluss: Sehr wichtig! Ohne diesen Ausschluss haftet der Anbieter bei Mietverträgen für Fehler, die bei Übergabe da waren, auch wenn er sie nicht kannte und nicht verschuldet hat.
(36) Verkürzte Verjährung: Statt 24 Monaten (Gesetz) wird die Gewährleistung im B2B auf 12 Monate reduziert.
(37) Unbeschränkte Haftung: Laut AGB-Recht darf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden niemals ausgeschlossen werden.
(38) Kardinalpflichten: Typische Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Schaden, den man beim Vertragsabschluss vorhersehen konnte.
(39) Haftung für Daten: Die finanzielle Haftung für den Verlust einer Datenbank ist begrenzt, da der Kunde gemäß § 6 zur eigenen Sicherung verpflichtet ist.
(40) DSGVO / AV-Vertrag: Da der Anbieter Kundendaten der Galerie (Käuferadressen) speichert, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag gesetzlich zwingend.
(41) Referenzmarketing: Wertvoll für den Vertrieb. Kundenlogo darf auf die eigene Website gesetzt werden, sofern der Kunde nicht widerspricht.
(42) UN-Kaufrecht: Internationaler Standard-Ausschluss.
(43) Gerichtsstand: Klagen müssen zwingend am Sitz der Software-Firma eingereicht werden. Spart hohe Reise- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten in ganz Deutschland.